3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden über den Beschuldigten ein aktueller Leumundsbericht inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 20. Juni 2023 [pag. 1173 ff.]), ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 21. Juni 2023 [pag. 1177 f.]), sowie ein ADMAS-Auszug (datierend vom 21. Juni 2023 [pag. 1179]), eingeholt. Mit Verfügung vom 22. September 2022 wurde den Parteien der Strafbefehl O 22 5092 der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 12. August 2022 gegen den Beschuldigten zugestellt (pag. 1137 ff.).