2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 23. Dezember 2021 fristgerecht die Berufung an (pag. 999). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 21. Juli 2022 (pag. 1037 ff.) und wurde dem Beschuldigten mit Verfügung vom 28. Juli 2022 (pag. 1114 f.) am 4. August 2022 zugestellt (pag. 1120). Mit Eingabe vom 24. August 2022 erklärte der Beschuldigte frist- und formgerecht die Berufung (pag. 1123 ff.), beschränkt auf die Schuldsprüche gemäss Bst. A Ziff. II.1 (SVG-Widerhandlung gemäss Art. 90 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 SVG), Bst.