3. Der bei A.________ beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 3'400.00 wird an die Busse angerechnet (Art. 267 Abs. 3, Art. 268 StPO). 4. Wird eine schriftliche Urteilsbegründung verlangt oder notwendig, wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 600.00 erhoben. 5. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profils von A.________ (PCN-Nr. ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG).