A.________ hat dem Kanton Bern 70% der ausgerichteten amtlichen Entschädigung, ausmachend CHF 6'437.95 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ 70% der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, ausmachend CHF 1'510.80, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). […] D. Weiter wird verfügt: