2. Zu einer Geldstrafe von 161 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 4'830.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 9'000.00. Die Polizeihaft von 1 Tag (im Umfang von CHF 100.00) und die beschlagnahmten CHF 3'400.00 werden an die Busse angerechnet (vgl. Lit. D Ziff. III). Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 55 Tage festgelegt.