1. von der Anschuldigung des Verbrechens gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 90 Abs. 3 i.V. mit Abs. 4 SVG), angeblich begangen am 9. Juli 2019 um 12:04 in Airolo, Gotthardstrasse; 2. von der Anschuldigung der Übertretung des Strassenverkehrsgesetzes, angeblich begangen am 14. Juli 2019 in Entlebuch durch Nichtgenügen der Meldepflicht nach Verursachen von Drittschäden als Lenker eines Motorrades nach Selbstunfall; 3. von der Anschuldigung des Vergehens gegen das Tierschutzgesetz, evtl. der Übertretung des Tierschutzgesetzes, angeblich begangen kurz vor dem 10. Mai 2019 in Röthenbach im Emmental.