der Pornografie, mehrfach begangen in der Zeit vom 19. Dezember 2017 bis am 3. Juni 2019 in Bern und andernorts durch Besitz zum Konsum (Art. 197 Abs. 5 Satz 1 und 2 StGB). B. Weiter verfügt wurde: 1. Das beschlagnahmte Ultrabook Sony Vaio, schwarz, inkl. Netzteil, wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 und 197 Abs. 6 StGB). 2. Die beim Fachbereich Digitale Forensik der Kantonspolizei Bern befindlichen elektronischen Daten aus dem vorliegenden Verfahren sind nach Rechtskraft des Urteils zu löschen. II. A.________ wird schuldig erklärt: