Seine Freizeit verbringt er mit seiner Familie (pag. 27 Z. 33) aber auch mit seinen Freunden (bspw. pag. 419 Z. 15 f.), insbesondere auch mit den Nachbarn (pag. 424 ff.). So führte seine Nachbarin anlässlich der oberinstanzlichen Befragung aus, dass sie und ihr Ehemann über die Vorwürfe gegen den Beschuldigten informiert seien. Sie würden seit 7.5 Jahren Tür an Tür wohnen und hätten von Anfang an eine sehr gute Nachbarschaft gehabt. Die Kinder seien sehr eng befreundet. Sie hätten auch die Tradition ins Leben gerufen, die es heute noch gebe, jeden Freitag ab Oktober bis der Winter vorbei sei, gemeinsam ein Feuer auf dem Strässchen zu machen und bei einem Apéro über alles zu reden (pag.