_ seien Schweizer Staatsbürger. Sein Klient teile mit seiner Frau die elterliche Sorge und Obhut. Die Eltern würden die Kinder zu gleichen Teilen betreuen, beide arbeiteten 80%. Zwischen seinem Klienten und den Kindern bestehe ein sehr enges Verhältnis. Eine Landesverweisung würde auch die Kinder und die Ehefrau bestrafen, was nicht im Sinne des Gesetzgebers sein könne. Durch den Landesverweis würde der Rest der Familie faktisch gezwungen werden, das Land ebenfalls zu verlassen, was aufgrund der enormen Lebensumstellung den Kindern nicht zumutbar erscheine. Die ganze Familie sei fest in der Schweiz verwurzelt.