V. Landesverweisung 23. Vorbemerkungen Der Beschuldigte ist deutscher Staatsangehöriger und wurde unter anderem wegen Pornografie i.S.v. Art. 197 Abs. 4 (zweiter Satz) StGB schuldig gesprochen. Dabei handelt es sich um eine Katalogtat nach Art. 66a Abs. 1 Bst. h StGB, was im Regelfall die obligatorische Landesverweisung nach sich zieht (Art. 66a Abs. 2 StGB e contrario).