Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots ist nicht auszumachen. Unter den gegebenen Umständen erachtet die Kammer aber unter dem Titel der langen Verfahrensdauer eine Reduktion der Strafe 15 Strafeinheiten für angemessen, wodurch eine Strafe von 135 Strafeinheiten resultiert. 19. Konkretes Strafmass