360 f.). Insgesamt dauerte das Strafverfahren von der ersten Kenntnisnahme der Kantonspolizei vom 11. Februar 2019 bis zur erstinstanzlichen Urteilsfällung am 12. Oktober 2021 ca. 2.5 Jahre. Einen Teil dieser Dauer hat der Beschuldigte bzw. dessen Rechtsanwalt durch die kurzfristige Verschiebung des erstmals angesetzten Hauptverhandlungstermins selber zu verantworten. Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots ist nicht auszumachen.