1 ff.). Die Hausdurchsuchung beim Beschuldigten und dessen erste Einvernahmen erfolgten gleichentags. Der FDF-Bericht, mit welchem die Auswertungsergebnisse der beim Beschuldigten sichergestellten Geräte vorlagen, datiert vom 15. November 2019 (pag. 18 ff.). Die Auswertungsergebnisse wurden dem Beschuldigten mit Einvernahme vom 27. Januar 2020 (pag. 41 ff.) vorgehalten. Basierend auf dem Anzeigerapport, welcher vom 4. Februar 2020 (pag. 6 ff.) datiert, erstellte die zuständige Staatsanwältin die Anklageschrift (datierend vom 1. Mai 2020: pag.