Vorliegend erhielt die Kantonspolizei Bern durch Strafanzeige der Bundeskriminalpolizei vom 11. Februar 2019 davon Kenntnis, dass über die IP-Adresse des Beschuldigten Dateien mit kinderpornografischen Inhalten heruntergeladen worden seien. Die zuständige Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben wurde daraufhin durch die Kantonspolizei informiert und eröffnet mit Verfügung vom 4. April 2019 eine Strafuntersuchung gegen unbekannte Täterschaft, die mit Verfügung vom 3. Juni 2019 als Untersuchung gegen den Beschuldigten weitergeführt wurde (pag. 1 ff.).