29 Bern (BK 19 532 vom 30. Januar 2020) habe das Regionalgericht seine Urteilsmotive spätestens nach sechs Monaten vorzulegen. Diesem Umstand sei mit einer Strafreduktion von 20% Rechnung zu tragen (pag. 448). Vorliegend erhielt die Kantonspolizei Bern durch Strafanzeige der Bundeskriminalpolizei vom 11. Februar 2019 davon Kenntnis, dass über die IP-Adresse des Beschuldigten Dateien mit kinderpornografischen Inhalten heruntergeladen worden seien.