15.2.2 Subjektive Tatkomponenten Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich, was deliktsimmanent und daher neutral zu gewichten ist. Insgesamt sind die subjektiven Tatkomponenten neutral zu werten. 15.2.3 Fazit Asperation Aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs ist von den zwei Strafeinheiten eine Strafeinheit asperierend zu berücksichtigen. 16. Gesamtverschulden Unter Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatschwere resultiert nach den voranstehenden Ausführungen eine Tatverschuldensstrafe von 164 Strafeinheiten.