Die VBRS-Richtlinien sehen bei Pornografie der Untergruppe A2 (tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen) zum Eigenkonsum und einer Anzahl von 500 bis 1'000 Erzeugnissen (schwerer Fall) bei erstmaliger Verurteilung eine Referenzstrafe von 55 Strafeinheiten vor. Aufgrund der Anzahl Erzeugnisse ist von 40 Strafeinheiten auszugehen. Erschwerend fällt vorliegend die Art der Erzeugnisse (Filme) und deren Inhalte (dargestellte sexuelle Handlungen und junges Alter) ins Gewicht, womit vorliegend eine Erhöhung auf 50 Strafeinheiten als angemessen erachtet wird.