14.3.3 Asperation Aufgrund der Sachidentität und des damit einhergehenden engen Sachzusammenhangs rechtfertigt es sich, die Strafe von 30 Strafeinheiten im Umfang von 15 Strafeinheiten asperierend zu berücksichtigen. 14.4 Fazit Einsatzstrafe Das Tatverschulden ist nach dem Gesagten – in Relation zum weiten Strafrahmen – insgesamt als leicht einzustufen. Als Einsatzstrafe für das Zugänglichmachen von pornografischen Erzeugnissen an unbekannte Dritte sowie an Personen unter 16 Jahren resultiert damit eine Einsatzstrafe von 138 Strafeinheiten.