26 Vorgehensweise kann dem Beschuldigten daher nicht attestiert werden. Nach Ansicht der Kammer hat für das Zugänglichmachen an unter 16-Jährige eine Erhöhung um 40 Strafeinheiten zu erfolgen. Das objektive Tatverschulden ist mit 40 Strafeinheiten in Relation zum Strafrahmen als leicht zu bezeichnen. 14.3.2 Subjektive Tatkomponenten Hinsichtlich der subjektiven Tatkomponenten gilt das zuvor Ausgeführte (vgl. Ziff. 14.1.2 und 14.2.2).