14.3 Zugänglichmachen an unter 16-Jährige gemäss Ziff. 1.1-1.2, 1.5, 1.7 der Anklageschrift 14.3.1 Objektive Tatkomponenten Erschwerend kommt hinzu, dass der Beschuldigte alle 665 Erzeugnisse (615 Videodateien mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen, 46 Videodateien mit strafbaren Präferenzindikatoren, vier Bilddateien mit tierpornografischem Inhalt) ebenfalls auch Personen unter 16 Jahren zugänglich gemacht hat. Relativierend ist demgegenüber zu berücksichtigen, dass diese nicht direkt durch eigenes Zutun des Beschuldigten, sondern systembedingt über die Plattform «eMule» zugänglich gemacht wurden.