Der Beschuldigte hat die strafbaren pornografischen Erzeugnisse zwecks Eigenkonsum heruntergeladen und sie dabei unbekannten Dritten (ab 16 Jahren) zugänglich gemacht, wobei von Eventualvorsatz auszugehen ist. Letzterer Umstand ist im Umfang von 1 Strafeinheit strafmindernd zu berücksichtigen, was eine (vorläufige) Strafe von 4 Strafeinheiten ergibt. 14.2.3 Asperation Die Strafe von 4 Strafeinheiten ist im Umfang von 3 Strafeinheiten asperierend zu berücksichtigen ist. 14.3 Zugänglichmachen an unter 16-Jährige gemäss Ziff.