Für diese Erzeugnisse hat – mit Blick auf die Empfehlungen der VBRS-Richtlinien (im Erstfall bis ca. 30 Erzeugnisse: 35 Strafeinheiten) – eine Erhöhung um 5 Strafeinheiten zu erfolgen. Das objektive Tatverschulden ist mit 5 Strafeinheiten in Relation zum Strafrahmen als leicht zu bezeichnen. 14.2.2 Subjektive Tatkomponenten Der Beschuldigte hat die strafbaren pornografischen Erzeugnisse zwecks Eigenkonsum heruntergeladen und sie dabei unbekannten Dritten (ab 16 Jahren) zugänglich gemacht, wobei von Eventualvorsatz auszugehen ist.