14.1.2 Subjektive Tatkomponenten Der Beschuldigte hat die strafbaren pornografischen Erzeugnisse zwecks Eigenkonsum heruntergeladen und sie dabei unbekannten Dritten (ab 16 Jahren) zugänglich gemacht, wobei von Eventualvorsatz auszugehen ist. Letzterer Umstand ist im Umfang von 30 Strafeinheiten strafmindernd zu berücksichtigen, was eine (vorläufige) Strafe von 120 Strafeinheiten ergibt. 14.2 Zugänglichmachen von Bilddateien mit tierpornografischem Inhalt an unbekannte Dritte gemäss Ziff.