Ersttäter mit 200 bis 500 Erzeugnissen hinsichtlich Schweregrad als «mittelschwer» einzustufen und es hat eine Strafe von 120 Strafeinheiten zu erfolgen. Bei 500 bis 1'000 Erzeugnissen wird der Schweregrad als «schwer» eingestuft und es hat eine Strafe von 180 Strafeinheiten oder eine Anklage (d.h. über 180 Strafeinheiten) zu erfolgen. Zu berücksichtigen sind ferner die Art und Weise sowie das Ausmass der sexuellen Handlungen, die Anzahl der Opfer, das Alter der Minderjährigen und die Art der Erzeugnisse (Filme und/oder Fotos). Auszugehen ist vorliegend aufgrund der Anzahl Dateien von 140 Strafeinheiten.