Zudem wurden zu keiner Zeit Altersangaben der Tauschbörsen-Nutzer angefragt oder überprüft. Während des Downloads über die eMule-Tauschbörsen machte der Beschuldigte somit die fraglichen Erzeugnisse systembedingt einem ihm unbekannten und nicht nach Altersgrenzen abgrenzbaren Personenkreis zugänglich. Daran vermag nichts zu ändern, dass dieses Programm nicht nur dem Austausch von Pornografie dient und die fraglichen Dateien auch ohne das systembedingte Zugänglichmachen verfügbar waren. Dem unbekannten Personenkreis muss lediglich die Möglichkeit eingeräumt werden, in Kontakt mit den fraglichen Erzeugnissen zu kommen.