Auch die von seiner Verteidigung eingereichten Unterlagen zu seinem beruflichen Werdegang zeigen auf, dass der Beschuldigte sehr wohl sehr gute Computerkenntnisse hat. So lässt sich seinem Lebenslauf z.B. Folgendes entnehmen (pag. 332 f.): «Erstellen von IT-Lösungsdesigns bei der E.________»; «Aufbau und Weiterentwicklung des Teams hin zur agilen Softwareentwicklung nach SCRUM»; «Beratung und Support beim Content-Management und der Migration des Intranet Portals» als Hilfskraft Content Management Spital K.________, «Anforderungsanalyse und Spezifikation von Anforderungen für die Weiterentwicklung des Internet Auftrittes der Marke L.________»; Aufbau und Administration der IT-Land-