Seine Computerkenntnisse bezögen sich nur auf das Anwenden von Programmen, aber er sei kein Entwickler und habe das Programmieren nie gelernt. In diesem Zusammenhang gilt es festzuhalten, dass der Beschuldigte selber angab, primär durch das Internet oder durch Zeitungsartikel. auf die Tauschbörse eMule aufmerksam geworden zu sein. Wird über solche Programme in Medien oder Sozialplattformen berichtet, so lauten die Überschriften hauptsächlich bspw. «Handle ich beim Downloaden legal oder illegal?» (SRF Audio vom 06.11.2018;