21) ist für die Kammer erstellt, dass die vom Beschuldigten in der Zeit vom 19. Dezember 2017 bis zum 7. Februar mittels eMule heruntergeladenen Dateien (Anklageschrift Ziff. 1.1 und 1.2) aufgrund der entsprechenden Einstellungen in eMule für die Tauschbörsen-Gemein- schaft freigegeben wurden, womit Dritte diese Erzeugnisse von seinem Computer hätten herunterladen können und dies teilweise auch getan haben (pag. 21). Dies lässt sich auch den Ausführungen von J.______