1.1 und 1.2 der Anklageschrift genannten Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt und mit Präferenzindikatoren während seines Downloads anderen Personen zur Verfügung gestellt und in Kauf genommen zu haben, dass diese Personen unter 16 Jahre alt gewesen seien. Derselbe Vorwurf wird dem Beschuldigten auch für die in den Ziffern 1.3-1.5 erwähnten Bilddateien mit sexuellen Handlungen mit Kindern, mit Präferenzindikatoren und mit tierpornografischem Inhalt gemacht, da davon ausgegangen werde, dass diese ebenfalls mittels eMule heruntergeladen worden seien (Anklageschrift Ziff. 1.7).