Der Zeuge J.________ erklärte an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung dazu, dass alle Bilder, die jemals im Windows geöffnet worden seien, im Pufferspeicher «Thumbs.db» noch als Vorschau abgespeichert seien, sofern ein User die Ansicht «Vorschaubilder» bzw. «Kachelansicht» ausgewählt habe. In dieser Vorschau würden alle Bilder, die der Beschuldigte ins Verzeichnis «Incoming» heruntergeladen habe, angezeigt (pag. 254 Z. 23 ff.). Auf diese Bilder könne der Besitzer mittels Viewer zugreifen und diese ansehen.