Für die in den Anklageschriften Ziff. 1.3-1.5 aufgeführten Dateien wird dem Beschuldigten ebenfalls der Konsum dieser Dateien vorgeworfen (Anklageschrift Ziff. 1.6). Aus dem FDF-Bericht geht hervor, dass Dateien, welche der Nutzer mittels Internet- Tauschbörsen herunterlade, standardmässig in Verzeichnissen wie z.B. «My Shared Folder», «Incoming» oder «Temp» abgelegt werden. Solange sie dort verbleiben, würden sämtliche Dateien in diesem Verzeichnis wiederum der Gesamtheit der P2P (Peer-to-Peer)-Nutzer zur Verfügung gestellt, so dass sich die Verfügbarkeit der getauschten Dateien im P2P-Netz ständig erhöhe (FDF-Bericht: pag.