10 9.3 Konkrete Beweiswürdigung in Bezug auf das Herunterladen und den Konsum von verbotenen Dateien (AKS 1.1-1.2, 1.6) In der Anklageschrift wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe aus dem Internet via eMule im Zeitraum vom 19. Dezember 2017 bis zum 7. Februar 2019 615 Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt (Anklageschrift Ziff. 1.1) und 185 Videodateien mit Präferenzindikatoren, wobei rund 25%, ausmachend somit 46 Videodateien als strafbare Kinderpornografie gewertet würden (Anklageschrift Ziff. 1.2), heruntergeladen.