36 Z. 490 ff.). Über eMule habe er gelesen, dass man nach Sachen suchen, danach doppelklicken und auf Download drücken könne. Daraufhin würden diese Sachen heruntergeladen und man könne sie anhören oder anschauen, je nachdem, was man heruntergeladen habe. Die Dateien, die man suchen könne, kämen von verschiedenen Servern (pag. 38 Z. 585 ff.). Obwohl der Beschuldigte also als informatikaffine Person über das Programm eMule gelesen hatte, ihm bewusst war, dass es sich dabei um ein Tauschprogramm handelt («über eMule Filesharing heruntergeladen»: