8 polizeilichen Einvernahme die Auswertungsergebnisse des FDF vorgehalten wurden, erklärte er, dass man nie wisse, was der wirkliche Inhalt der heruntergeladenen Dateien seien. Der Dateiname sei das eine, das Dargestellte das andere. Er könne sich nicht an Details erinnern, er habe nicht im Kopf, was und wieviel da heruntergeladen sei (EV vom 27. Januar 2020: pag. 43 Z. 66 ff., Z. 99 ff.).