Er habe nicht gewusst, was da komme. Im Detail könne er sich nicht daran erinnern. Er könne sich auch nicht erinnern, das angeschaut zu haben (pag. 44 Z. 119 ff.). Auf Frage, was er damit gemeint habe, dass er diese Erzeugnisse angeschaut habe, um zu sehen, was es damit auf sich habe, sagte der Beschuldigte aus, er wisse es nicht. Er wisse gar nichts mehr (pag. 45 Z. 156 ff.). Der Beschuldigte passte seine Aussagen zudem dem Ermittlungsstand an. So ging er in der ersten Einvernahme davon aus, dass er auf den beschlagnahmten Geräten alle verbotenen Erzeugnisse gelöscht habe und sich nichts mehr auf den Geräten befinde, was er verheimlichen müsse (pag. 33 Z. 321 f., pag. 35 Z. 439 f., pag.