44 Z. 108 ff.). Er benutze eMule nicht regelmässig und wisse deshalb nicht, seit wann er dieses Programm benutze und wann er dieses Programm installiert habe (pag, 35 Z. 431 ff., pag. 258 Z. 28 ff.). Auf Vorhalt, dass sich im «Incoming» der installierten eMule zahlreiche Vorschaubilder mit mutmasslich verbotenen Inhalten befänden und diese Vorschaubilder den Zugriff auf nicht mehr vorhandene Bilddateien dokumentierten, so auch Vorschaubilder mit mutmasslicher Zoophilie, mit mutmasslicher Kinderpornografie und mit mutmasslichen Präferenzindikatoren, erklärte der Beschuldigte, er habe irgendwelche Listen genommen und auf Download gedrückt. Er habe nicht gewusst, was da komme.