37 Z. 525 ff.). Die Schuld sah er vor allem bei denjenigen, die die Downloads anboten: «Ich meine damit, es ist nicht gut, dass jemand überhaupt solche Downloads anbietet und so etwas zur Verfügung stellt, und man dadurch in Gefahr läuft, verbotene Dateien herunterzuladen.» (pag. 45 Z. 176 ff.). Der Beschuldigte erklärte auf Fragen zudem wiederholt, er wisse dies nicht mehr. So konnte der Beschuldigte keine Angaben machen, wann und wie oft er verbotene Erzeugnisse angeschaut habe (EV vom 3. Juni 2019: pag. 35 Z. 419 ff.).