42 Z. 39 ff.). Auf Vorhalt seiner widersprüchlichen Aussagen, wonach er einerseits angegeben habe, «von irgendwelchen Seiten» auf die verbotenen Seiten gekommen zu sein, anderseits aber mit dem Suchbegriff «Teenporn» gesucht habe, erklärte der Beschuldigte, dass das eine das Suchen danach sei und das andere von Seiten auf andere Seiten zu kommen (EV vom 3. Juni 2019: pag. 42 Z. 49 ff.). Auf Frage, warum er solche verbotenen Erzeugnisse angeschaut habe, gab der Beschuldigte an, er habe nur sehen wollen, was es damit auf sich habe (EV vom 3. Juni 2019: pag. 37 Z. 509 ff.).