6 Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurden zudem die Ehefrau des Beschuldigten, C.________, und die Nachbarin des Beschuldigten, G.________, als Zeuginnen befragt (pag. 414 ff., pag. 424 ff.). Ihre Aussagen sowie die oberinstanzlich von der Verteidigung eingereichten Beweismittel (vgl. Ziff. 3. hiervor) wie Arbeitsund Zwischenzeugnisse, Lebenslauf und Einbürgerungsbericht des Polizeiinspektorats der Stadt Bern betreffend Ehefrau und Kinder des Beschuldigten und die Schreiben der Familien H.________ und I.______