und Print-Ausdrucke von heruntergeladenen Videos und Bildern (pag. 47 ff., pag. 136 ff., pag. 171 ff). Weiter liegen als subjektive Beweismittel die Aussagen des Beschuldigten vor. Dieser wurde insgesamt viermal einvernommen; am 3. Juni 2019 (pag. 26 ff.) und am 27. Januar 2020 (pag. 41 ff.) durch die Polizei im Rahmen der von der Staatsanwaltschaft delegierten Einvernahmen, am 12. Oktober 2021 anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 257 ff.) und am 21. August 2023 vor dem Obergericht (pag. 427 ff.).