strafbare Kinderpornographie zu werten, ausmachend 46 Videodateien; 1.3. A.________ erlangte im Zeitraum vom 19. Dezember 2017 bis 03. Juni 2019 (Datum der Hausdurchsuchung / die Erzeugnisse waren noch abgespeichert im Ordner \Users\A.________\Downloads\eMule\Incoming) in Bern und evtl. andernorts über das Internet 225 Bilddateien mit sexuellen Handlungen mit Kindern und speicherte diese Erzeugnisse auf seinem Ultrabook Sony Vaio, schwarz (Ass.-Nr. W3) ab;