399 StPO). Das Regionalgericht Bern-Mittelland erklärte den Beschuldigten u.a. wegen mehrfach begangener Pornografie durch Besitz zum Konsum in der Zeit von 19. Dezember 2017 bis am 3. Juni 2019 schuldig (pag. 274). Indem die Verteidigung des Beschuldigten in ihren Anträgen einen vollumfänglichen Schuldspruch wegen mehrfach begangenen Besitzes von Pornografie zum Konsum beantragte, akzeptierte der Beschuldigte das erstinstanzliche Urteil diesbezüglich ohne Einschränkung der Zeitdauer, der Anzahl und des Inhaltes der Dateien. Mit Blick auf den Umfang der Berufung (vgl. Ziff. 2. und Ziff.