2 den Akten erkannt und G.________ als Zeugin zur Berufungsverhandlung vorgeladen (pag. 387 f.). Mit Verfügung vom 15. August 2023 (pag. 409 f.) wurde von dem mit Schreiben vom 15. August 2023 mitgeteilten Wechsel der privaten Verteidigung des Beschuldigten Kenntnis genommen sowie die gestellten Beweisanträge gutgeheissen und damit die Schreiben der Familien H.________ und I.________ (pag. 394 ff.) zu den Akten erkannt. Von Amtes wegen wurde ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschuldigten (datierend vom 10. August 2023 [pag.