2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, mit Schreiben vom 15. Oktober 2021 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 278). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 28. Juli 2022 (pag. 316 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 25. August 2022 form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung (pag. 322 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 13. September 2022 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 352 f.). Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 21. August 2023 statt (pag. 411 ff.).