1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) erklärte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 12. Oktober 2021 (pag. 273 ff.) schuldig der Pornografie, mehrfach begangen in Zeit vom 19. Dezember 2017 bis am 3. Juni 2019 in Bern und andernorts, und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 125 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 12'500.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs mit einer Probezeit von 2 Jahren, sowie zu den Verfahrenskosten, bestimmt auf insgesamt CHF 4’465.00.