in insgesamt 9 Positionen die Kenntnisnahme von Verfügungen des Obergerichts geltend. Gemeinsam mit der Weiterleitung der jeweiligen Verfügung an den Berufungsgegner/Gesuchsteller veranschlagt er hierfür einen Zeitaufwand von jeweils 15 Minuten. Gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesstrafgerichts rechtfertigt sich hier eine Kürzung um jeweils 10 Minuten. Daraus resultiert gesamthaft eine Kürzung um 1 Stunde und 30 Minuten. Die Weiterleitungen der Eingaben der Verteidigung an den Berufungsgegner/Gesuchsteller sind als Kanzleiarbeiten nicht zu entschädigen.