Mit der Position «Anschl.» macht Rechtsanwalt B.________ einen Zeitaufwand von 1,5 Stunden für die Kenntnisnahme des oberinstanzlichen Urteils, der Weiterleitung und Besprechung mit dem Berufungsgegner/Gesuchsteller sowie für den Abschluss des Dossiers geltend. In Bezug auf die Weiterleitung des Urteils und die Abschlussarbeiten hat mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesstrafgerichts eine Kürzung von 30 Minuten zu erfolgen. Im Übrigen macht Rechtsanwalt B.________ in insgesamt 9 Positionen die Kenntnisnahme von Verfügungen des Obergerichts geltend.