19 Mit der Position vom 1. Mai 2023 macht Rechtsanwalt B.________ den Zeitaufwand für die Einreichung seiner Kostennote geltend. Dabei handelt es sich um einen Teil der Abschlussarbeiten, welche als Kanzleiarbeiten nicht zu entschädigen sind. Diese Position ist ersatzlos zu streichen. Die gleichzeitig geltend gemachten Aufwendungen für die Orientierungskopie an den Berufungsgegner/Gesuchsteller sind als Kanzleiarbeiten ebenfalls zu streichen. Mit der Position «Anschl.» macht Rechtsanwalt B.______