_, E.________ und G.________ insbesondere mit der Formatierung der Botschaft auf dem inkriminierten Transparent. Diese Formatierung führe dazu, dass das objektive Tatbestandsmerkmal der Eindeutigkeit für einen Schuldspruch wegen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit nicht erfüllt gewesen sei (S. 18 und S. 32 f. der Urteilsbegründung betreffend PEN 21 230 und S. 7 und S. 12 der Urteilsbegründung betreffend PEN 22 450, pag. 1431 und pag. 1436). So sei die Botschaft wie folgt formatiert: «KILL ERDOGAN with his own weapons» Zudem sei die Botschaft «