Immerhin richteten sich die ihm vorgeworfenen Parolen nicht ausschliesslich gegen Präsident Erdoğan, sondern beinhalten auch Aussagen zu politischen Gefangenen und der türkischen Armee. Hätte der Berufungsgegner/Gesuchsteller eine Überprüfung des ihm im Strafbefehl konkret vorgeworfenen Sachverhalts erreichen wollen, hätte er gegen den Strafbefehl vom 27. Oktober 2020 fristgerecht Einsprache erheben müssen. So hätten insbesondere seine Aussagen erneut gewürdigt und die rechtliche Prüfung in Bezug auf den ihm konkret vorgeworfenen Sachverhalt durchgeführt werden können.